Medizinische Ziele

 

  • Therapeutische Einrichtungen 
  • Dialysen
  • Ärzte
  • Rehabilitation
  • Krankenhäuser

 

Als Vertragspartner aller Krankenkassen und Berufsgenossenschaften,

rechnen wir direkt mit dem entsprechenden Kostenträger ab.

 

Voraussetzung ist, dass die Fahrten durch einen Arzt per Verordnung einer Krankenbeförderung verordnet werden.

 

Grundsätzlich werden die Fahrkosten von der Krankenkasse übernommen ab Pflegegrad 3, hier mit zusätzlicher Dokumentation der dauerhaften Einschränkung der Mobilität sowie bei Schwerbehinderung mit den Merkzeichen aG, H oder B.

 

Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns auch um die Übernahme der Kosten und die Formalitäten. 

 

Freizeit, Beruf oder Schule 

 

  • Arbeitsplatz, Förderstätten, Schule oder Uni
  • Einkaufzentren und Geschäfte
  • Angehörige und Freunde
  • Konzert, Kino, Museum, Restaurant, etc.
  • Ausflugs- und Urlaubsziele

 

Für private Fahrten gibt es je nach Voraussetzung ebenfalls finanzielle Unterstützung. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

 

Unsere Fahrpreise richten sich nach der Entfernung Ihres Ziels

und der Anfahrt. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot. 

Bequemer Einstieg,

Klimaanlage und Zusatzheizung

 

Feste Sitze zum Umsetzen

oder für Begleitpersonen

 

Rampe auch für E-Rollstühle 

Bodenschienen zur Fixierung

 

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© Dirk Möller