Medizinische Ziele
Als Vertragspartner aller Krankenkassen und Berufsgenossenschaften,
rechnen wir direkt mit dem entsprechenden Kostenträger ab.
Voraussetzung ist, dass die Fahrten durch einen Arzt per Verordnung einer Krankenbeförderung verordnet werden.
Grundsätzlich werden die Fahrkosten von der Krankenkasse übernommen ab Pflegegrad 3, hier mit zusätzlicher Dokumentation der dauerhaften Einschränkung der Mobilität sowie bei Schwerbehinderung mit den Merkzeichen aG, H oder B.
Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns auch um die Übernahme der Kosten und die Formalitäten.
Freizeit, Beruf oder Schule
Für private Fahrten gibt es je nach Voraussetzung ebenfalls finanzielle Unterstützung. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Unsere Fahrpreise richten sich nach der Entfernung Ihres Ziels
und der Anfahrt. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot.